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FootgolfClub Erzgebirge

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    Platzordnung der Footgolfanlage Erzgebirge

    Mit der neuesten Allgemeinverfügung hat der Freistaat Sachsen ab 04. Mai 2020 die Öffnung von Außensportstätten zur Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt, wenn diese die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachten.

     

    Der Deutsche Olympische Sportbund hat folgende Leitplanken für den Sport festgelegt:

    • Distanzregeln einhalten  

    • Körperkontakte auf das Minimum reduzieren

    • Freiluftaktivitäten präferieren 

    • Hygieneregeln einhalten 

    • Umkleiden und Duschen zu Hause 

    • Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen 

    • Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen 

    • Trainingsgruppen verkleinern 

    • Angehörige von Risikogruppen besonders schützen 

    • Risiken in allen Bereichen minimieren

     

    Platzordnung der Sportanlage Gahlenz für eingeschränkten Spielbetrieb ab Mittwoch, den 06.05.20

    Erklärung:

    Ein normaler Text enthält Regeln für alle Nutzer

    Ein kursiver Text enthält spezielle Regeln für Footgolfer

     

    Allgemeine Regeln 

    1. Die Sportanlage Gahlenz kann von Clubmitgliedern und Gastspielern (nachfolgend NUTZER genannt) genutzt werden.
    2. Für Nutzer ist die Einhaltung der Abstandsregeln, der jeweils aktuellen Allgemeinverordnung und der Hygienebestimmungen verbindlich.
    3. Nutzer erkennen diese Platzordnung mit Betreten der Anlage an und unterwerfen sich von vorn herein den angedrohten Sanktionen. 
    4. Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung werden mit Platzsperre von 1 Monat geahndet.
    5. Den Anweisungen der Sportfreunde Gahlenz e.V., des Footgolfclub Erzgebirge e.V. sowie von deren Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
    6. Der Parkplatz, der Zugang zur Rezeption und zu den Wartezonen werden videoüberwacht.
    7. Der Sportplatz wird teilweise und temporär videoüberwacht.
    8. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportanlage nicht betreten.
    9. Jeder Nutzer muss beim Betreten der Anlage mindestens einen Mund-Nasenschutz mitführen, welcher während des Spielens der Runde nicht verpflichtend zu tragen ist, allerdings aufgesetzt werden muss, wenn das Sekretariat oder die Toiletten betreten werden.
    10. Der behördlich verordnete Mindestabstand von 1,5 Metern ist von allen Nutzern einzuhalten. Während des Spiels ist ein Mindestabstand von mindestens fünf Metern einzuhalten.
    11. Wir weisen alle Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass sämtlicher Kontakt (Händeschütteln oder Umarmungen) strikt zu unterbleiben hat.

     Buchung von Startzeiten 

    1. Die Nutzung der Sportanlage ist nur mit gebuchter Startzeit möglich. Ohne Startzeit kein Spiel!
    2. Der Kurs am Clubhaus wird als Clubhaus Golf 9 Loch bezeichnet und ist Golfern vorbehalten.
    3. Der Kurs auf der anderen Straßenseite wird als Parkland Golf 9 Loch & Footgolf 18 Loch bezeichnet. Hier können Golfer und Footgolfer in getrennten Spielergruppen spielen. Der Minifootgolfkurs befindet startet am Clubhaus und kann für ein oder zwei Runden gebucht werden.
    4. Jeder Nutzer kann pro Tag nur zwei Startzeiten a 18 Loch Footgolf  buchen. Für 18 Loch Minifootgolf braucht man also zwei Startzeiten.
    5. Die Buchung von Startzeiten erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal von bookingkit oder der dazugehörigen App für iOS/Android. In Ausnahmefällen können Startzeiten auch telefonisch im Sekretariat des Clubhauses gebucht werden.
    6. Gäste müssen ihre Startzeit ebenfalls vorab verbindlich buchen und bezahlen.
    7. Startzeiten können vorerst nur zwischen 8.00 Uhr (erster Start) bis 18.00 Uhr (letzter Start) gebucht werden. Ein Starten außerhalb dieser Zeiten ist derzeit nicht möglich.
    8. Startzeiten können maximal zwei Monate im Voraus gebucht werden.
    9. Spielgruppen bestehen in der Regel aus zwei Personen.
    10. Die Spielgruppe kann aus mehr Personen bestehen, wenn Angehörige des eigenen Hausstands und/oder der/die Partner/in sowie Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht zusammen spielen und zu dieser Spielgruppe noch eine weitere nicht im Hausstand lebende Person und deren Partner/in gehören. Auf genannte Mindestabstände ist zu achten.

    Verhalten vor dem Spiel 

    1. Die Sportanlage darf nur mit einer gebuchten Startzeit 30 Minuten vorher betreten werden.
    2. Startzeiten sind pünktlich einzuhalten. Wer mehr als drei Minuten zu spät kommt, hat kein Anrecht auf eine weitere Startzeit.
    3. Nutzer haben den Parkplatz zügig zu verlassen und sich auf die am Clubhaus befindliche Terrasse zu begeben und/oder sich im Clubhaus durch einen Vertreter anzumelden.
    4. Auf der Terrasse sind mehrere Wartebereiche für jeweils eine Spielergruppe gekennzeichnet.
    5. Eine Footgolfergruppe darf 20 Minuten vor ihrer Startzeit die Terrasse bergauf Richtung 1. Abschlag der Übungslöcher auf der Clubhausseite verlassen. Sie hat dabei ausschließlich den gekennzeichneten Weg zwischen Terrasse und Clubhaus zu nutzen. Die zwei Übungslöcher sind zügig zu spielen, sodass die Spielergruppe pünktlich am 1. Abschlag des Kurses Parkland Footgolf 18 Loch ankommt und abspielen kann.
    6. Footgolfer sollten möglichst Ihren eigenen Ball mitbringen. In Ausnahmefällen werden gereinigte Fußbälle gegen ein geringes Entgelt laut website www.footgolf.jetzt verliehen.

    Verhalten auf dem Sportplatz

    1. Die Footgolflöcher sind teilweise mit Sand oder Erde gefüllt, damit das kontaktlose Herausholen des Balles erleichtert wird. Bei möglichen Turnieren gelten die Regelungen der FIFG.
    2. Die Footgolffahnen bleiben immer stecken und dürfen nicht berührt werden.
    3. Die Nutzung von Golfcarts ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss beantragt werden.
    4. Bei Gewitterwahrscheinlichkeit wird der Platz gesperrt. Die Sperrung wird durch gegebenenfalls durch ein Signal bekannt gegeben. In diesem Fall müssen alle Spieler sofort das Spiel abbrechen.

    Verhalten nach dem Spiel 

    1. Der Brunnen ist gesperrt. Schuhe und Equipment sind zu Hause zu reinigen.
    2. Die Nutzer müssen die Anlage unmittelbar nach der Runde verlassen.
    3. Geliehene Fußbälle sind rechts vom Eingang des Clubhauses abzustellen und werden vom Betreiber gereinigt.

     

    Sekretariat im Clubhaus 

    1. Das Sekretariat im Clubhaus ist in der Regel von Mittwoch bis Sonntag geöffnet.
    2. Für die Öffnungszeiten gelten die Veröffentlichungen unter www.golfclub-erzgebirge.de
    3. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz beim Betreten des Clubhauses ist Pflicht.
    4. Das Sekretariat darf nur von einer Person unter Wahrung der Abstandsregeln betreten werden.
    5. Im Sekretariat können Fußbälle geliehen werden. Außerdem gibt es dort Scorekarten.
    6. Es gelten die Hygienebestimmungen für den Einzelhandel.

    Sanitäranlagen

    1. Die Umkleiden und Duschen im Sanitärtrakt bleiben geschlossen.
    2. Wenn das Clubhaus geöffnet ist, dürfen die dortigen Toiletten benutzt werden.
    3. Die Herren- und die Damentoiletten dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden.
    4. Die Nutzung der Toiletten erfolgt immer eigenverantwortlich unter Einhaltung der Hygienebestimmungen.
    5. Empfohlen sind Mund-Nasenschutz und Einmalhandschuhe.

    Gastronomie

    1. Die Gastronomie bietet bei Bedarf ihre Leistungen nur auf der Terrasse an.

    Training

    1. Der Trainer kann mit einer Gruppe von bis zu vier Personen bei gebuchter Startzeit gemeinsam mit dieser Personengruppe auf die Runde gehen. 
    2. Der Trainer hat dabei insbesondere auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.
    3. Bälle werden vom Trainer zu Trainingszwecken bereitgestellt.

    Hinweis

    1. Die Platzregeln können sich täglich ändern. Bitte informieren Sie sich unter www.golfclub-erzgebirge.de oder www.footgolf.jetzt sowie an den Aushängen am Clubhaus selbstständig über Neuerungen.

    Gahlenz, den 25.05.20

     

     

     

    Rene Schmitt/Präsident Sportfreunde Gahlenz e.V.


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